Allgemeines

VERMITTLUNGSSCHWERPUNKTE von Brainchild

- Film
- Fernsehen
- Theater
- Synchron

AUFNAHME-GEBÜHREN

Das Treffen zwischen Darsteller und Agentur, sowie die Aufnahme bei Brainchild sind grundsätzlich gebührenfrei. Bei erfolgreichen Vermittlungen erhält Brainchild ein Vermittlungshonorar (siehe unten). Aufnahmegebühren sind für viele “Agenturen” inzwischen
ein sehr einträgliches Geschäft geworden, Brainchild kassiert ausschließlich nach erfolgreicher Vermittlung.

KOSTENPFLICHTIGE Castings (auch in Verbindung mit direkten Aufnahmegebühren), die an dubiosen Orten, in dunklen Räumen und irgendwo im Niemandsland stattfinden werden nicht empfohlen.

Ein Casting ist grundsätzlich KOSTENFREI! Fotoaufnahmen für eine Agentur sind KEIN Casting!

VERMITTLUNGSHONORAR: Branchenübliche Konditionen

Eine Pauschalierung ist nicht möglich, da es immer auf die konkrete Tätigkeit der Agentur ankommt. Die Agenturprovision liegt im Regelfall zwischen 10 und 20% des Darstellerhonorars. Eine gesonderte Regelung für die geleistete Tätigkeit muss ich voraus geschehen, und wird empfohlen.

Werden darüber hinaus Dienstleistungen wie z. B. Vertretung bei vertraglichen Verhandlungen oder organisatorische oder verwaltungstechnische Dienste oder Managementtätigkeiten zum Aufbau einer Karriere über einen längeren Zeitraum vorgenommen, findet der Punkt zuvor keine direkte Anwendung. Jedoch bedeutet das nicht, dass die Höhe der Provision unbeschränkt ist. Lassen Sie sich in solchen Fällen ganz genau die Zusatzleistungen von Ihrem Agenten aufführen und achten Sie darauf, dass diese Zusatzleistungen auch tatsächlich erbracht wurden.

Vermittelt eine Agentur dem Schauspieler ein Engagement im Bereich Werbung ist eine Provision in Höhe von 20 % sämtlicher Bruttoeinahmen aus diesem Engagement zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer üblich.

EXKLUSIVITÄT:
Ein Nachwuchsdarsteller/Schauspieler hat im besten Fall nur eine Agentur. Im Bereich Film, Fernsehen und Theater ist es sinnvoll, wenn ein Darsteller/Nachwuchs-Schauspieler nur von einer Agentur vertreten wird.

Erläuterung: Im Bereich Film, Fernsehen und Theater ist es üblich, dass sich Darsteller grundsätzlich nur von einer Agentur vertreten lassen. Dies liegt darin begründet, dass es in Österreich nur einen gemeinsamen Film- bzw. Besetzungsmarkt gibt. Wird ein Darsteller von mehreren Agenturen vertreten, kommt es in kürzester Zeit zu sogenannten Doppelanfragen/Doppelbuchungen.

Die Konsequenzen aus diesen Doppelbuchungen sind zum Nachteil des Darstellers, da jede für den Darsteller tätig gewordene Agentur berechtigt ist, ihr Vergütungshonorar einzufordern. Des Weiteren kann es zu organisatorischen Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten kommen.

DARSTELLERVERTRÄGE

Bei seriös arbeitenden Agenturen haben die Darsteller Einblick in die von von der Agentur verhandelten Darstellerverträge mit den Produktionen. Der Darsteller bekommt also vor Zusage der Mitwirkung Einsicht in den Vertragsentwurf. Zum Beispiel in Form einer Email, Fax oder Kopie.Der Darsteller bekommt nach Abschluss der Dreharbeiten den Originalvertrag ausgehändigt.

Quelle www.vdna-film.de