Agenturhandbuch

Hier erhalten Sie 12 wissenswerte Informationen über Casting-Agenturen.

1.) Was ist ein Casting?

Um bei einer Film- oder TV- oder Theaterproduktion besetzt zu werden, gibt es das Casting (Vorsprechen, richtigerweise ist es aber ein Vorspielen) mit einer Szene (von einer oder mehreren Personen).

Beim Casting versuchen Caster/in, Regie und Produktion herauszufinden, ob bestimmte Schauspieler bzw. Darsteller auf eine Rolle passen. Die Agentur arbeitet mit Caster/in, Regisseuren, Produktionen u. a. eng zusammen. Sie schlägt für konkrete Projekte und Rollen vor, auf die ein Schauspieler vom Typ (Alter, Körpergröße, Haarfarbe u.ä.) her passt und mitspielen könnte. Sie organisiert das Casting, in dem sie den Text zum Vorbereiten sowie Ort und Termin für das Casting mitteilt.

2.) Kostet ein Casting Geld?

Nein, Castings sollten unentgeltlich stattfinden. Zum einen werden Castings projektbezogen durchgeführt, dass heißt, eine Produktion beauftragt einen Caster/in, bestimmte Rollen zu besetzen.
In diesem Fall wird der Caster/in von der Produktion vergütet.

Zum anderen führen Agenturen Castings durch, um Talente zu entdecken. Auch diese Castings sind kostenfrei.
Brainchild kann sogenannte “Castings”, die BEZAHLT werden müssen, nicht empfehlen! Dasselbe gilt in diesem Zusammenhang für Aufnahmegebühren, verbindliche oder kostenpflichtige Fotoshootings.

3.) Kostet ein Casting bei einer Agentur Geld?

Nein, seriöse Modellagenturen berechnen keine Casting-Gebühren.

4.) Ist es normal Aufnahmegebühren bei einer Agentur zu bezahlen?

Nein, Agenturen erhalten Agenturprovisionen für die Vermittlungstätigkeit und sollten deswegen keine Aufnahmegebühren verlangen.

5.) Wie läuft der Vermittlungsvorgang z.B. für eine Filmbesetzung?

Einer Filmproduktion liegt ein Drehbuch vor. Die Charaktere werden von einer/m beauftragten Caster/in gesucht. Diese/r stellt ihre/seine konkrete Anfrage u. a. an die Agentur. Die Agentur sucht unter bestimmten Aspekten (z. B. Alter, Größe, Spielvermögen, Kondition u. a.) gezielt ihre Darsteller/innen aus, und schickt ihre Vorschläge an das Castingbüro.

In Zusammenarbeit mit Regie, ggfs. Produktion, ggfs. Senderredaktion sucht sich die/der Caster/in aus den gesammelten Vorschlägen die Darsteller/innen aus, die dann über die Agentur zum Casting eingeladen werden. Nach dem Casting, das projektweise auch mehrere Castingrunden dauern kann, wird von Regie, Produktion und ggfs. Redaktion entschieden, wer die Rolle spielen darf.

6.) Kann eine Agentur mitentscheiden, wer besetzt wird?

Nein. Denn letztlich ist das eine künstlerische und finanzielle Entscheidung der Regie und Produktion.

7.) Macht es Sinn in mehreren Agenturen zu sein?

Nein, weil es sonst seitens der Castingbüros/Produktionen zu Doppelbuchungen kommen kann und letztendlich werden solche Darsteller oftmals nicht mehr zum Casting eingeladen. Die Konsequenzen aus diesen Doppelbuchungen sind zum Nachteil des Darstellers, da jede für den Darsteller tätig gewordene Agentur berechtigt ist, ihr Vergütungshonorar einzufordern. Des weiteren kann es zu organisatorischen Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten kommen.

8.) Muss ein Kind seine Gagen versteuern und warum?

Ja, denn Kinder haben beim Film/Fernsehen/Theater/Musical den direkten Anweisungen der Regie Folge zu leisten. Sie werden daher als Arbeitnehmer betrachtet. Das bedeutet, dass Lohnsteuerkarte und Angaben über den sozialversicherungsrechtlichen Status (Fragebögen der Produktionen) des Kindes bei der Produktion eingereicht werden müssen.

9.) Ich habe keine Einsicht in die Darstellerverträge. Meine Agentur händigt mir keine Verträge aus. Was kann ich tun?

Es ist Ihr Recht und Ihre PFLICHT den Vertrag zwischen Ihrem Kind bzw. Ihnen und der Produktionsgesellschaft zu kennen. Sie müssen über den Vertragsinhalt informiert sein, denn letztendlich wird bei Nichterfüllung des Vertrages die Produktion Sie / Ihr Kind in Haftung nehmen. Also bestehen Sie eindringlich gegenüber Ihrer Agentur darauf, den Vertrag VOR der Zusage der Mitwirkung zumindest als Email, Fax oder Kopie zu bekommen. Sollten Sie mehrfach keine Verträge von Ihrer Agentur bekommen, bitten Sie die Produktionsgesellschaften um Zusendung eines Vertragsexemplars!

10.) Was ist eine Dreherlaubnis / Drehgenehmigung?

Auch bei “nur” einem Drehtag (und sei es nur eine halbe Stunde) wird bei der entsprechenden Behörde (z. B. Amt für Arbeitsschutz) eine Dreherlaubnis beantragt, ohne diese dürfen Sie nicht drehen!

Speziell bei Kindern wird dazu benötigt:
a) Gesundheitsbescheinigung bzw. Zustimmung eines Kinderarztes
b) Schulbefreiung, von der Schule bestätigt und gestempelt
c) Zustimmung aller Erziehungsberechtigten, durch Unterschriften bestätigt

11.) Mein Kind (unter 18 Jahren) hat sich alleine bei einer Agentur angemeldet. Dort wurden kostenpflichtige Fotos von ihm erstellt. Die Agentur hat mir nun einen Aufnahme-Vertrag per Fax/Post/Mail zum Unterschreiben zugeschickt, ohne dass ich als Erziehungsberechtigter mit der Agentur ein Aufnahme- bzw. Informationsgespräch hatte und ohne dass ich die Erlaubnis für die Erstellung der Fotos gegeben habe.
Ist das seriös?

a) Nein. Eine Anmeldung ohne Ihre Zustimmung ist nicht rechtswirksam, da durch die Aufnahme in eine Agentur ein Vertragsverhältnis zustande kommen soll, dass bis zu ihrer Zustimmung schwebend unwirksam ist. Dieses beinhalten im Normalfall auch für das Kind Verpflichtungen (unter anderem Bezahlung der Agenturprovision). In einem Aufnahmegespräch werden Sie u.a. über wesentliche vertragliche Punkte (u. a. Höhe der Agenturprovision, zusätzliche Dienstleistungen der Agentur und deren Vergütungen, Pflichten des Darstellers etc.) sowie die Gestaltung der Zusammenarbeit “aufgeklärt” und über die Arbeitsweise der Agentur informiert. Bitte bedenken Sie, dass Sie bei Unterzeichnung eines Vertrages auch eine Gegenleistung erwarten können! Schriftlich sollte die Zustimmung jedoch zu Ihrer eigenen Sicherheit (z. B. als Nachweis) erfolgen. Bitte seien Sie sich darüber im Klaren, dass bei Minderjährigen stets die Erziehungsberechtigten (zusammen mit dem Kind/Jugendlichen)
darüber entscheiden, ob das Kind zum Casting gehen darf oder ob eine Rolle angenommen wird oder nicht!

Die Agentur kann “nur” vermittelnd, beratend wirken!

b) Eine seriöse Agentur ist zu allererst bestrebt, seine Schauspieler in Projekte zu vermitteln, sie also bei Filmen besetzen zu lassen, ihnen Rollen zu “organisieren”. D. h. wenn man erfolgreich mit Schauspielerinnen und Darsteller/innen, sowie Modellen arbeiten möchte, ist ein intensiver persönlicher Kontakt unabdingbar und eine Grundvoraussetzung. Nur Agenturen, die Ihre Darsteller persönlich kennen, können diese gezielt
für geeignete Projekte vorschlagen. Eine Besetzung ohne diese Kenntnisse ist nicht möglich.

12.) Mein Kind dreht gerade und die Produktion hält sich nicht an die vorgeschriebenen gesetzlichen Drehzeiten. Was kann ich tun?

Zunächst sollten Sie Ihre Agentur darüber informieren, damit die Agentur gemeinsam mit Ihnen und der Produktion eine einvernehmliche Lösung finden kann. Sollte Ihr Kind nicht durch eine Agentur vertreten sein, suchen Sie das Gespräch mit der Produktionsleitung (denn im Normalfall sind es die Produktionsleiter/innen, die gegenüber der Aufsichtsbehörde in Haftung - auch finanzieller Art - genommen werden können). Sollte dieses Gespräch nichts bewirken oder sollten sich die Verstöße häufen oder eklatant sein, dann melden Sie das bitte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit o. a.), die gegen solche Verstöße amtlich vorgehen wird. Sie können bei einer Meldung auch anonym bleiben.

Quelle www.vdna-film.de